Stationsradar.de

Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


Anwaltsbüro Hessling

Referendar/in gesucht (Station / Nebentätigkeit)

Unser Büro ist hauptsächlich arbeits- und zivilrechtlich tätig und besteht nun als Einzelanwaltskanzlei seit 2002 in Mülheim an der Ruhr. Einen besonderen Schwerpunkt bildet bei uns das Betriebsverfassungsrecht. Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmer, Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Gewerkschaften.
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Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 20.03.2013
 
Stationen:
» Anwaltsstation
» Wahlstation

Ort: 45468 Mülheim an der Ruhr
 



rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg

Rechtsreferendariat (Verwaltungs-/Wahlstation) im Bereich Arbeitsrecht

Sie sind auf der Suche nach der passenden Verwaltungs- oder Wahlstation Ihres Rechtsreferendariats? Absolvieren Sie diese doch bei uns, in der Abteilung Personalmanagement des rbb! Der rbb bietet als eines der größten Medienunternehmen der Region vielfältige Fernseh-, Radio- und Onlineangebote aus Berlin und Brandenburg. Er gehört zur Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD). In der Abteilung Personalmanagement stehen sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht im Mittelpunkt. Unsere wesentlichen Aufgabenschwerpunkte sind die Personalgewinnung, der Personaleinsatz sowie die Gehalts- und Honorarabrechnung.

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.