Stationsradar.de

Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


GEA Group

Rechtsreferendar (w/m/d) bei GEA Group

GEA ist einer der größten Systemanbieter für die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sowie für ein breites Spektrum anderer Prozessindustrien. Rund 18.000 Mitarbeiter in mehr als 60 Ländern tragen maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens bei - werden Sie Teil davon! Wir bieten Ihnen interessante und herausfordernde Aufgaben, ein angenehmes Arbeitsklima in internationalen Teams sowie attraktive Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten in einem international tätigen Unternehmen.

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Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 23.02.2023
 
Stationen:
» Anwaltsstation
» Wahlstation

Ort: 40468 Düsseldorf
 



ARAG SE

Rechtsreferendar/Praktikant/Werkstudent (m/w/d) im Bereich Arbeitsrecht

Willkommen in der ARAG Familie! Weshalb Du bei uns genau richtig bist? Weil wir für Dich nicht nur viele spannende Aufgaben haben, sondern vor allem eine echte Mission: Wir helfen Menschen! Mit Deinen besonderen Fähigkeiten leistest Du einen Beitrag, dass wir für unsere Kunden da sein können. Wenn mal etwas passiert und wenn möglich, auch schon vorher. Entfalte Deine Stärken in einem international erfolgreichen Familienunternehmen, in dem Unabhängigkeit, Fairness und Chancengleichheit gemeinsam gelebt werden. Jeden Tag aufs Neue. Wir freuen uns auf Dich!

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.