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Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


Ludwig-Maximilians-Universität München

Jurist/Juristin bevorzugt einen Rechtsreferendar/ eine Rechtsreferendarin (m/w/d), in Teilzeit für den Bereich Prüfungsrecht

Die Ludwig-Maximilians-Universität München ist eine der größten und renommiertesten Hochschulen Deutschlands mit vielfältigsten Aufgabenfeldern. Das Referat I.3 der Zentralen Universitätsverwaltung (Rechtsangelegenheiten des Studiums, der Lehre und der Prüfungen; Bologna-Koordination) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Juristen oder eine Juristin (m/w/d), bevorzugt einen Rechtsreferendar oder eine Rechtsreferendarin (m/w/d), in Teilzeit für den Bereich Prüfungsrecht.



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Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 13.10.2022
 
Stationen:
» Wahlstation

Ort: 80539 München
 



FPS

Referendare (m/w/d) in allen Rechtsbereichen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München

Bei FPS zu arbeiten heißt: Faszination für alle Facetten des Wirtschaftsrechts erleben. Denn wir stehen mit Begeisterung für das, was wir tun und setzen dabei den Fokus stets auf die Interessen unserer Mandantschaft. Wir bieten vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und stellen uns gemeinsam mit unseren Teams den Herausforderungen der Zukunft. Werden Sie ein Teil von FPS und agieren Sie zusammen mit unseren 300 Mitarbeitenden an der Spitze der unabhängigen Wirtschaftskanzleien Deutschlands.

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.