Stationsradar.de

Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


Rechtecheck

Flexibler Nebenjob neben dem Referendariat - 100 Prozent remote!

Das Verbraucherrechtsmagazin Rechtecheck bietet Informationen zu diversen Rechtsthemen des Alltags und verbindet Verbraucher mit den passenden Anwälten.
Leider ist das von Dir ausgewählte Stationsangebot nicht mehr vorhanden. Suche jetzt nach aktuellen Stationsangeboten für Rechtsreferendare!
Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 15.09.2023
 
Stationen:
» Wahlstation

Ort: remote remote
 



NEON

Referendare (m/w/d) und wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d)

NEON ist eine hochspezialisierte Transaktionskanzlei, ergänzt durch ein schlagkräftiges Litigation Team. Wir leben Mitunternehmerschaft, sind mehr als nur Kolleg:innen und haben Spaß bei und neben der Arbeit. Wir beraten auf Augenhöhe mit internationalen Großkanzleien insbesondere in den Bereichen Private Equity, Venture Capital (Startups), Immobilientransaktionen sowie in der Prozessführung. Unsere kleinen, spezialisierten Teams garantieren ein hohes persönliches Engagement und bieten die Möglichkeit, sowohl tiefere Einblicke in unsere Arbeit und Mandate zu gewinnen als auch in erheblichem Maße selbst mitzuarbeiten. Wir suchen laufend – und auch gern promotionsbegleitend – REFERENDARE (M/W/D) UND WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITER (M/W/D)

Universalschlichtungsstelle des Bundes

Rechtsreferendar*innen (w/m/d) Wahlstation

Branchenübergreifend Verbraucherstreitigkeiten mit Unternehmen neutral und unabhängig schlichten, auch grenzübergreifend: Das ist seit 2016 unsere Aufgabe. Ein Schlichtungsverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Möglichkeit, den Streit schnell, unkompliziert und kostenlos beizulegen. Es gibt 29 Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland mit jährlich zehntausenden Anträgen. Viele sind auf bestimmte Branchen spezialisiert. Wir helfen dabei, die richtige Schlichtungsstelle zu finden. Aber auch bei einer relativ guten Abdeckung der Bereiche gibt es Lücken. Dort, wo es diese gibt, kommen wir als Auffangschlichtungsstelle ins Spiel. Grundlage ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).